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Die Grabpflege

Mit Abschluss eines Grabpflegevertrages wird die Grabpflege sichergestellt. Sie bezahlen einen bestimmten Betrag – abhängig von Dauer und Umfang der Leistungen – und die Genossenschaft garantiert, dass alle Arbeiten vertragsgemäß ausgeführt werden. Sie verwaltet die Vertragssumme und kontrolliert regelmäßig die einwandfreie Ausführung der vereinbarten Leistungen. Es besteht insoweit kein Grund, sich anonym bestatten zu lassen oder zur Erleichterung der Grabpflege eine Urnenbestattung zu wählen. Durch die richtige Vorsorge für die spätere Pflege kann jede mögliche Bestattungsart frei gewählt werden.

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All diese Leistungen kann der Pflegevertrag absichern

  • Überwachung der Standsicherheit
  • Reinigung des Grabmals und der Einfassung mit Erneuerung der Inschrift in vereinbartem Turnus
  • Entfernung und Wiederanbringung der Steine bei einer Bestattung mit allen dazu gehörigen Arbeiten
  • Abräumen und Entsorgen des Grabmals samt Einfassung und Fundament nach Ende der Vertragszeit
  • Instandsetzung bei Vandalismus- und Sturmschäden
  • Haftung für Schäden, die möglicherweise durch das Grabmal Dritten entstehen
  • Überprüfung der Leistungen durch ein Kontrollgremium

Die Erfüllung der Verpflichtung ihrer Mitgliedsbetriebe garantiert die

NETZWERKSTEIN
Steinmetz + Bildhauer Genossenschaft e. G.
www.netzwerk-stein.de

 

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