Wer sollte ein Testament verfassen?

  • Vermögende Personen, insbesondere wenn die Erbschaft- und Schenkungssteuer-Freibeträge überschritten werden;
  • Patchwork-Familien, also bei Wiederverheiratung und Kindern aus vorheriger Ehe oder Partnerschaft;
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaften;
  • Familien mit Kindern;
  • Immobilienbesitzer;
  • Wenn „Schwarze Schafe“ in der Familie sind;
  • Wenn nichteheliche Kinder vorhanden sind;
  • Wenn von der gesetzlich vorgesehenen Erbfolge abgewichen werden soll;
  • Wenn die Erben verschuldet sind.

Mag das Thema Testament auch ein im ersten Blick unangenehmes sein – wichtig ist es!

Eine unauslöschliche Spur in der Landschaft von morgen zu hinterlassen:

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